Letzte Aktualisierung:  13.01.2010 (seit dem 01.01.2010)

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 Angebot: Wegewarte (Projektleiter zur Wege-Inventur)

spinnen unser Wegenetz weiter aus, könnten Sie uns hierbei helfen?
Das vom Sauerländischen Gebirgsverein e.V. (SGV) erarbeitet und gezeichnete Wegenetz wird von den örtlichen Katasterämtern (NRW-Kreise) übernommen und ins vorhandene Digitale Kartenmaterial eingebracht.
Nur der SGV besitzt für NRW die Lizenz, diese mit den Katasterämtern erarbeiten Wanderwege digital aufzubereiten und zu publizieren.
Wie allgemein bekannt sein dürfte stellt die LVA kein Kartenmaterial mehr her. Die NaturArena Bergisches Land hat 6 Karten des Bergischen Landes (Grüne Reihe á 6,90 €)  aus den Umgebungen von (1) Wermelskirchen ISBN 9783920381053, (2) Bergisch Gladbach ISBN 978920381015, (3) Lindlar ISBN 9783920381060, (4) Gummersbach ISBN 9783920381039, (5) ISBN Nümbrecht ISBN 9783920381046, (6) Overath  ISBN 9783936405460, nachgedruckt. Das nachgedruckte Kartenmaterial ist ab sofort auch über den SGV-Shop zu beziehen.
Diese Rechte sind an die jeweiligen Bezirksregierungen in NRW übertragen worden.
Allein die Wanderwege im Bergischen Land haben eine Gesamtlänge von ca. 6750 km. Diese teilen sich in ca. 4.526 km Rundwanderwege, 1255 km Ortswanderwege, 270 km Bezirkswanderwege, 700 km Fernwanderwege auf, die z. Zt. noch von ca. 261 Wanderparkplätze zu erreichen sind.
Für diese sinnvolle ehrenamtliche Beschäftigung sucht der Ortsverein Kürten-Odenthal  Fachwarte für Wege und Wegemarkierer zur Zusammenarbeit mit dem Projektleiter, der Gutes bewahren und gleichzeitig Veraltetes modernisieren möchte.

Die Wege sind das Aushängeschild des SGV und müssen schon deshalb stets in gepflegtem Zustand sein. Durch Wind- und Schneebruch, Fällen von Bäumen an denen sich Wegezeichen befinden, Bauarbeiten in der Landschaft der unterschiedlichsten Art, Anstreichen von Laternenmasten usw. verschwinden alljährlich eine Anzahl von Wegezeichen; zudem verblasst weiße Farbe ganz natürlich. Zeichen werden unansehlich und müssen öfter aufgefrischt werden.

Hinweis zur Terminplanung:
Voraussichtlich Ende Februar / März des  lfd. Jahres.
Diese Lehrgänge können in Arnsberg oder im Rheinisch Bergischen- oder Oberbergischen- Kreis stattfinden, daher gibt es z.Zt. keine festen Termine.
Die Wegemarkierung in Nordrhein-Westfalen ist im Landschaftsgesetz geregelt, vor der Wegemarkierung muss eine entsprechende  Unterweisung erfolgen. Das heißt, bevor es in Feld, Wald und Flur geht müssen die Interessenten entsprechend ausgebildet werden, dann können Sie mit einem entsprechenden Waldbetretungsausweis (mit Nummer) direkt an die zu zeichnenden Wege gehen und mit dem PKW Material anfahren. Die Ausbildung erfolgt vor Ort bzw. im SGV Bezirk Bergisches Land e.V. oder in Arnsberg. Daher ist Ihre Aus- und Weiterbildung  für uns eine Investition in die Zukunft!

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